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   BVerwG, 24.05.1988 - 1 DB 10.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,11389
BVerwG, 24.05.1988 - 1 DB 10.88 (https://dejure.org/1988,11389)
BVerwG, Entscheidung vom 24.05.1988 - 1 DB 10.88 (https://dejure.org/1988,11389)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Mai 1988 - 1 DB 10.88 (https://dejure.org/1988,11389)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Inhalt des disziplinaren Schuldvorwurfs - Substantiierungspflicht des Bundesdisziplinaranwalts hinsichtlich des disziplinaren Schuldvorwurfs - Einem Beamten als Dienstvergehen zur Last gelegter Sachverhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 08.03.1985 - 1 DB 16.85

    Disziplinarrecht - Beamter - Beurteilung - Anschuldigung -

    Auszug aus BVerwG, 24.05.1988 - 1 DB 10.88
    Anderenfalls kann die Anschuldigungsschrift ihrer am Opportunitätsprinzip orientierten Aufgabe, Grundlage und Umgrenzung des förmlichen Disziplinarverfahrens bestimmend anzugeben, nicht gerecht werden (BVerwGE 76, 347 = BVerwG Dok.Ber. B 1985 138; BDHE 3, 110 ; Claussen/Janzen, BDO, 5. Aufl. 1985, § 65 Rdz. 9 und 10, Behnke, BDO, 2. Aufl., § 65 Rdz. 6).
  • BVerwG, 13.03.1972 - I DB 1.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.05.1988 - 1 DB 10.88
    (BVerwGE 43, 323).
  • BVerwG, 08.09.1988 - 1 D 70.87

    Vorermittlungen bei einem Disziplinarverfahren - Heilung von nicht den

    Anderenfalls kann die Anschuldigungsschrift ihrer am Opportunitätsprinzip orientierten Aufgabe, Grundlage und Umgrenzung des förmlichen Disziplinarverfahrens bestimmt anzugeben, nicht gerecht werden (Beschlüsse vom 24. Mai 1988 - BVerwG 1 DB 9, 88 - <DVBl. 1988, 703> und BVerwG 1 DB 10.88 ; BVerwGE 76, 347 = BVerwG Dok.Ber.B 1985, 138; BDHE 3, 110 ; Claussen/Janzen, BDO, 5. Aufl. § 65 Rz. 9 und 10; Behnke, BDO, 2. Aufl. § 65 Rz. 6).
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